Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz legt bestimmten Unternehmen und Personen (den sogenannten „Verpflichteten“, § 2 GwG) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen. In diesem Sinne sind Joos + Wulf Verpflichtete.